Netzwerkarbeit: Entwicklung

Netzwerke in der Hospiz- und Palliativ-Versorgung erstrecken sich von der Interaktion zwischen Fachkräften über die Zusammenarbeit von Einrichtungen, bis hin zur Institutionalisierung von Kooperationsverfahren mit gegenseitiger Verbindlichkeit, wie etwa im Rahmen der Finanzierung oder Förderungen durch die Krankenkassen.

Ein besonderer Schwerpunkt in der hospizlich palliativen Versorgung ist die multiprofessionelle Ausrichtung der Versorgungsangebote über die Sektoren ambulant und stationär sowie über verschiedene Disziplinen hinweg, unter Einbindung eines großen ehrenamtlichen Engagements. Durch eine koordinierte Zusammenarbeit in lokalen und regionalen Versorgungsstrukturen haben sich so über Jahre hinweg kleine und größere Netzwerke entwickelt.

Professionelle Netzwerke zeigen sich durch Aufbau und Steuerung einer weitestgehend verbindlichen, nach Möglichkeit vertraglich geregelten, standardisierten und aufeinander abgestimmten Zusammenarbeit professioneller und freiwilliger Akteure in der Region, die Hilfe anbieten (Mennemann, DGCC). Sie sind durch eine Steigerung von Kooperation und Koordination ein Qualitätsverbund in eine bestehende, regionale Kultur mit ihrer Haltung und Werten hinein.

Der zweite Leitsatz der Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland beinhaltet die Verpflichtung, dass Versorgungsstrukturen so vernetzt und bedarfsgerecht für Menschen jeden Alters und mit den verschiedensten Erkrankungen mit hoher Qualität so weiterentwickelt werden, dass alle Betroffenen Zugang dazu erhalten. Die Angebote, in denen schwerstkranke und sterbende Menschen versorgt werden, sind untereinander so zu vernetzen, dass die Versorgungskontinuität gewährleistet ist.

Zur Umsetzung dieser Ziele soll der neue § 39d SGB V, mit der Förderung der Netzwerkarbeit in der Hospiz- und Palliativversorgung beitragen, der 2022 im Zuge des Gesundheits-Versorgungs-Weiterentwicklungs-Gesetzes (GVWG) verabschiedet wurde.

In der Förderrichtlinie des Spitzenverbandes der GKV wird wie folgt auf den Leitsatz der Charta in der Präambel Bezug genommen:

Die Versorgung schwerstkranker und sterbender Menschen und ihrer Angehörigen stellt aufgrund der Komplexität der Anforderungen und Bedürfnisse der Betroffenen hohe Anforderungen an das gegliederte Versorgungssystem. Zur Gewährleistung der Versorgungskontinuität und ihrer hohen Versorgungsqualität ist die enge Zusammenarbeit aller Beteiligten in regionalen Netzwerken erforderlich.

Weiterführende Links

Hier sind Web-Seiten von Fachverbänden, Fachgesellschaften oder Servicestellen aufgeführt, die im Rahmen der Hospiz- und Palliativversorgung sowie der Gesundheits- und/oder Sozialversorgung weitere Informationen bereithalten.

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