Aufgaben und Kompetenzen

Die Förderung gem. § 39d SGB V bezieht sich ausschließlich auf die Personal- und Sachkosten der Netzwerkkoordination. Zugrunde liegen dafür explizit formulierte Aufgaben, die hier im Originaltext aus der Förderrichtlinie §1 eingefügt sind - anhand Kommentaren werden diese in mögliche Maßnahmen "übersetzt" - bitte beachten: die Website befindet sich noch im Aufbau, Inhalte werden nach und nach ergänzt.

Zudem werden in der Förderrichtlinie keine beruflichen oder ausbildungsrelevanten Qualifikationen aufgeführt, sondern ein Kompetenzprofil, über das die Netzwerkkoordination verfügen soll, um diese Aufgaben in ihrem Umfang und Anspruch wahrnehmen zu können.

Zusammenfassung des Aufgabenspektrums gem. § 1

Im Gesetzesentwurf des GVWG, auf dessen Grundlage § 39d SGB V verabschiedet wurde, wird das Aufgabenspektrum wie folgt formuliert:

Aufgabe der Netzwerkkoordinatoren ist es (...), alle Belange der Netzwerkarbeit wahrzunehmen, indem Kommunikation und Abstimmung der Aktivitäten der einzelnen Akteure gefördert und gemeinsame Ziele definiert werden. Hierzu gehören insbesondere auch die Förderung von ehrenamtlichem Engagement und einer gemeinsamen Sorgekultur in der Region. Regelmäßige Treffen zur Reflexion des Erreichten und der Verbesserungsmöglichkeiten sollen dafür sorgen, dass sich die Netzwerke stetig weiterentwickeln (S.69).

Die Förderrichtlinie beschreibt neben der zentralen Aufgabe mehrere Teilaufgaben:

Die Netzwerkkoordinatorin oder der Netzwerkkoordinator initiiert und unterstützt aktiv das zielgerichtete Zusammenwirken unterschiedlicher Akteurinnen und Akteure der Hospiz- und Palliativversorgung. Dabei sind alle Beteiligten, Organisationen und Angebote, die zu einer Verbesserung und Weiterentwicklung der Hospiz- und Palliativversorgung beitragen können, einzubeziehen. Insbesondere sind dies folgende Aufgaben:

Kooperation der Mitglieder des Netzwerks unterstützen

"1. Unterstützung der Kooperation der Mitglieder des regionalen Hospiz- und Palliativnetzwerkes und Abstimmung und Koordination ihrer Aktivitäten im Bereich der
Hospiz- und Palliativversorgung"  

Transparenz der Angebote für die Öffentlichkeit

"2. Information der Öffentlichkeit über die Tätigkeiten und Versorgungsangebote der
Mitglieder des regionalen Hospiz- und Palliativnetzwerkes in enger Abstimmung mit
weiteren informierenden Stellen auf Kommunal- und Landesebene"  

Schulungen, Fort- und Weiterbildung im Netzwerk

"3. Initiierung, Koordinierung und Vermittlung von interdisziplinären Fort- und Weiterbildungsangeboten zur Hospiz- und Palliativversorgung sowie Organisation und Durchführung von Schulungen zur Netzwerktätigkeit, soweit dies zur Erreichung eines gemeinsamen Verständnisses für die Zusammenarbeit im Netzwerk erforderlich ist"

Regelmäßiger Austausch und Weiterentwicklung

"4. Organisation regelmäßiger Treffen der Mitglieder des regionalen Hospiz- und Palliativnetzwerkes zur stetigen bedarfsgerechten Weiterentwicklung der Netzwerkstrukturen und zur gezielten Weiterentwicklung der Versorgungsangebote entsprechend dem regionalen Bedarf"  

Vernetzung mit weiteren regionalen Angeboten

"5. Unterstützung von Kooperationen der Mitglieder des regionalen Hospiz- und Palliativnetzwerkes mit anderen Beratungs- und Betreuungsangeboten wie Pflegestützpunkten, lokalen Demenznetzwerken, Einrichtungen der Altenhilfe sowie kommunalen Behörden und kirchlichen Einrichtungen"  

Erfahrungsaustausch auf kommunaler und Landesebene

"6. Ermöglichung eines regelmäßigen Erfahrungsaustausches mit anderen koordinierenden Personen und Einrichtungen auf Kommunal- und Landesebene".

Neutralitätsgebot

Dabei hat die Netzwerkkoordinatorin oder der Netzwerkkoordinator eine neutrale Rolle
einzunehmen.

Kompetenzprofil

Es werden in der Richtlinie acht Kompetenzen genannt, über die die Netzwerkkoordination verfügen soll

Grundwissen über Strukturen und Prozesse

Grundwissen über Strukturen und Prozesse des Gesundheitswesens, insbesondere über die Hospiz- und Palliativversorgung,  

Kenntnisse regionaler Strukturen

Kenntnisse regionaler Strukturen des Gesundheitswesens

Projektmanagement-Erfahrungen

Erfahrungen im Projektmanagement und in der Netzwerkarbeit/Netzwerkpflege

Soziale Kompetenz

Unter dem Begriff Soziale Kompetenz lassen sich viele Eigenschaften und Fähigkeiten subsummieren, die im Umgang und der Interaktion mit Menschen nützlich sind, wie Respekt, Kritikfähigkeit, Selbstbewusstsein, Selbstreflexion, Teamfähigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Einfühlungsvermögen und weitere

Kommunikations- und Gesprächsführungskompetenz

Kommunikations- und Gesprächsführungskompetenz

Organisations- und Leitungskompetenz

Organisations- und Leitungskompetenz

Erfahrungen in der Öffentlichkeitsarbeit

Erfahrungen in der Öffentlichkeitsarbeit

Medienkompetenz

Medienkompetenz/Wissen über die Nutzung von Zugangswegen sozialer Medien.