Regularien

Im Gesetzestext zu § 39d SGB V heißt es grundlegend:

Die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen fördern gemeinsam und einheitlich in jedem Kreis und jeder kreisfreien Stadt die Koordination der Aktivitäten in einem regionalen Hospiz- und Palliativnetzwerk durch einen Netzwerkkoordinator.(…)

Die Förderung setzt voraus, dass der Kreis oder die kreisfreie Stadt an der Finanzierung der Netzwerkkoordination in jeweils gleicher Höhe wie die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen beteiligt ist. Die Fördersumme für die entsprechende Teilfinanzierung der Netzwerkkoordination nach Satz 1 beträgt maximal 15.000 € je Kalenderjahr und Netzwerk für Personal- und Sachkosten des Netzwerkkoordinators.

Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherer, GKV, hat zu § 39d SGB V eine Förderrichtlinie herausgegeben. Der DHPV hat Gesetz und Richtlinie in einer Handreichung verständlich und umfassend erläutert.

Zielsetzung

"Ziel der Förderung ist der Aufbau und die Unterstützung von Netzwerken unter Einbeziehung bestehender Versorgungsstrukturen" (Präambel Förderrichtlinie).

Care-Management - Gestaltung der Zusammenarbeit

Das Hauptaugenmerk liegt dabei auf der Systemebene, dem sogenannten Care – Management als ein zur Verfügung machen professioneller Netzwerke, der Gestaltung von Sorge-Strukturen sowie der Gestaltung der Zusammenarbeit professioneller und informeller Hilfeformen als Voraussetzung des Case-Managements, der Einzelfallebene. Nähere Informationen erhalten Sie auf den Seiten der DGCC.

Pädiatrische Versorgung

Bezüglich der pädiatrischen Versorgung ist im Gesetz vermerkt: In das Netzwerk sind die an der Versorgung und Begleitung von Kindern und Jugendlichen beteiligten Versorgungsstrukturen (u.a. ambulante Kinderhospizdienste, stationäre Kinderhospize, SAPV-Teams für Kinder und Jugendliche und Kinderpalliativstationen) einzubinden. (§1, Fö-RL)

Der DHPV nimmt dazu in seiner Handreichung S.4. wie folgt Stellung: Dies wird jedoch nach Ansicht des DHPV den Versorgungsstrukturen der Kinderhospizarbeit und der Kinderpalliativversorgung nicht gerecht, da deren Vernetzung sich zumeist über mehrere Gebietskörperschaften und teilweise über Ländergrenzen hinweg erstreckt und die Zusammensetzung der Netzwerkpartner sich von denen in der Versorgung Erwachsener unterscheidet.

Es ist jedoch ebenfalls nicht auszuschließen, dass im Rahmen der GKV-Förderung dennoch in Abstimmung mit den jeweiligen Gebietskörperschaften Regelungen für eigene Netzwerke für Kinder und Jugendliche gefunden werden können.