Antworten: Charta & Benefit

Hier finden Sie Antworten zum Hintergrund und Benefit von Netzwerkarbeit und der Charta

Was hat die Charta mit § 39d SGB V zu tun?

In Leitsatz 2 der Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland ist die Vernetzung der Versorgungsstrukturen explizit formuliert Leitsatz 2 

Die Initiatoren der Charta - DGP, DHPV sowie Bundesärztekammer, setzen sich über die Jahre intensiv für die Umsetzung der Charta-Leitsätze ein, was letztendlich mit dem Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG) auch zu § 39d SGB V geführt hat, an dem ein Expertengremium der drei Charta-Träger beratend tätig war.

Worin liegt der Benefit - und für wen?

Die bessere Vernetzung vorhandener Versorgungsstrukturen und die Einbeziehung kommunaler Sorge-Strukturen mit einer zentralen Steuerung durch die Koordinationsstelle soll primär der optimalen, bedarfsgerechten Information, Versorgung und Versorgungskontinuität betroffener Mensch und ihrer Zugehörigen in der Region dienen. Unter anderem durch Transparenz der Strukturen im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit, oder auch durch das Minimieren von sektorenübergreifenden Schnittstellenproblemen.

Gleichzeitig kann dies auch für die kommunalen und hospizlich-palliativen Akteure selbst einen hohen Mehrwert bieten: die Förderung der Zusammenarbeit und Sensibilität für die Perspektive des anderen kann die Qualität sowie die regionale Zugehörigkeit steigern, was sich wiederum positiv auf die Versorgungsergebnisse auswirkt.