Antworten: kommunale Beteiligung

Hier finden Sie Antworten im Zusammenhang mit der kommunalen Beteiligung

Wo erfahre ich wer im Landkreis zuständig ist?

Auf kommunaler Ebene sind die Aufgaben je nach Bundesland in den Landkreisen und kreisfreien  Städten, den sogenannten Gebietskörperschaften, unterschiedlich zugeteilt. Hospiz- und Palliativversorgung kann somit beim Gesundheitsamt oder auch bei der Sozialplanung und /oder der Pflegestrukturplanung angesiedelt sein. Struktur und Aufgabenverteilung erfahren Sie bei Ihrem Landratsamt bzw. Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung. In der Regel sind informative Webseiten vorhanden oder zumindest Ansprechpartner genannt, die Ihnen weiterhelfen können.

Scheuen Sie das Gespräch mit den kommunal Verantwortlichen nicht, im Gegenteil. Die Sicherung wichtiger Infrastrukturen für die Bürger und die Themen Gesundheit und Pflege stellen eine der wichtigsten Aufgaben dar.

Welchen Mehrwert haben Förderung und Netzwerkarbeit für den Landkreis/die Stadt?

Ein Schwerpunkt der kommunalen Aufgaben ist der Bereich der Daseinsvorsorge für alle Bürger:innen. Durch die finanzielle Förderung der Gesetzlichen Kranken-Versicherung (GKV) mit dem Schwerpunkt der Hospiz- und Palliativversorgung und der engeren Zusammenarbeit mit bestehenden kommunalen Beratungs- und Netzwerkstrukturen wie Pflegestützpunkten, regionaler Pflegeplanung, Seniorenbüros, Demenznetzwerken, Regionalverbänden, Gesundheitskonferenzen u.a., je nach föderaler Struktur des jeweiligen Bundeslandes, werden diese ergänzt und gestärkt.

Und auch umgekehrt entstehen Synergieeffekte im engen Austausch und in der Zusammenarbeit mit den Akteuren der Versorgung in den einzelnen Einrichtungen und Institutionen. Der Benefit oder Mehrwert der vernetzten Zusammenarbeit dient letztendlich den Bürger:innen durch eine transparente, umfassende und für jeden zugänglichen Versorgung entsprechend Leitsatz 2 der Charta. Näheres dazu finden Sie auch in diesem Menüpunkt unter Charta & Benefit.

Wie kann eine Koordinationsstelle kommunal angebunden sein, was bedeutet das für die Akteure der Versorgung?

Je nach kommunaler Zuordnung der Hospiz- und Palliativversorgung kann die Stelle der Netzwerkkoordination beim Gesundheitsamt der Stadt oder des Landkreises, im Seniorenbüro, bei der Sozialplanung oder an anderer themenverwandter Stelle angesiedelt sein und somit eine gute Ergänzung und Erweiterung des Spektrums der bisherigen Aufgaben darstellen. Da den Aufgaben der Netzwerkkoordination vor allem Neutralität unter Einbeziehung jedes Kooperationspartners vorangestellt ist, müssen dennoch klare Linien gezogen werden.

Die maßgeblichen Akteure der Gesundheitsversorgung sind so oft bereits bekannt wie umgekehrt auch die Koordination. Selbstverständlich gilt dies auch, wenn diese Arbeitsstelle neu angetreten wird mit dem Knüpfen der Kontakte im Verlauf. Bereits bestehende Netzwerke werden dadurch ergänzt und gestärkt, können die Möglichkeit einer gemeinsamen Evaluation nutzen und Ziele und Schwerpunkte neu formulieren oder die Vorhandenen festigen. Im Bereich Netzwerke finden Sie die mit Koordinator:innen nach § 39d SGB V geförderten Netzwerke, einige arbeiten auf kommunaler Ebene.

Wie kann die kommunale Förderung langfristig gesichert werden?

Auch über einen auf den ersten Blick nicht allzu hohen Betrag wie für die Förderung der Koordination eines regionalen Hospiz- und Palliativnetzwerkes nach § 39d SGB V kann in den wenigsten Fällen spontan entschieden werden. Da der Haushaltsplan in der Regel im Herbst für das Folgejahr verabschiedet wird, ist es wichtig, frühzeitig Gespräche zu führen. Oftmals können die Gebietskörperschaften vor der Verabschiedung des Haushaltsplanes lediglich unter Vorbehalt die kommunale Förderzusage ausstellen. Diese ist wiederum die Grundlage der Antragsstellung für die gleichberechtigte Beteiligung der GKV mit einer Förderung nach § 39d SGB V.

Es ist hilfreich, wenn in der Verantwortung gegenüber den Bürgern der Hospiz- und Palliativversorgung eine hohe Wertigkeit zukommt, zum Beispiel durch die Zeichnung der Charta. Ob dies von Seiten Ihres Landkreises bzw. Ihrer Stadt oder Gemeinde erfolgt ist, können Sie auf der Karte der Charta-Unterstützer einsehen.