Antworten: Antragsverfahren

Hier finden Sie Antworten häufig gestellter Fragen zum Antragsverfahren gemäß Förderrichtlinie.

Das Unterstützungsprojekt bietet Hilfe bei allen Schritten, unter anderem können bei Bedarf Muster für Konzept und Kooperationsvereinbarung zur Verfügung gestellt werden.

Sprechen Sie mich gerne an! Meine Kontaktdaten finden Sie auf der Startseite.

Wer kann den Antrag stellen? Welche Verpflichtungen ergeben sich dadurch?

Der Fördermittelempfänger (Kommunen, selbständige Einrichtungen oder unmittelbar am Leistungsgeschehen Beteiligte) soll Arbeitgeber der Netzwerkkoordination sein, für die eine neutral ausgerichtete Arbeitsplatzgestaltung geboten werden soll. Der Antragstellende muss zuverlässig sein und die zweckmäßige Mittelverwendung gewährleisten (Fö-RL § 2,1 und 2).

Wo und wann kann der Antrag gestellt werden? Wie verläuft das Antragsverfahren?

Der Antrag wird jährlich mit Frist zum 30.09. eines Jahres für das Folgejahr gestellt. Eine Ausnahmeregelung für Erstanträge war in der Förderrichtlinie nur für das Jahr 2022 vorgesehen, und bis dato konnte in keinem Bundesland der Region Südwest eine der in § 6, Satz 3 beschriebene abweichende Regelung auf Landesebene getroffen werden.

Voraussetzung für den Antrag bei der GKV ist die Zusage der Kommune über die Höhe der Fördermittel. Dabei kann hier bereits ein längerer Zeitraum bewilligt werden.

Nach Einreichen des Antrages, dem ein Konzept, Kooperationsvereinbarungen sowie ein Finanzierungsplan beigefügt werden muss, kann die zuständige, federführende gesetzliche Kranken-Versicherung (GKV) Unterlagen mit einer Frist von 4 Wochen nachfordern. Das Verfahren wird jeweils auf Landesebene durch die GKV festgelegt, insgesamt soll der Prozess innerhalb von drei Monaten abgeschlossen sein (Fö-RL §§ 6 und 7) bis der Bescheid ergeht.

Zuständige der federführenden GKV für alle Fragen rund um den Antrag und das Verfahren für die Region Südwest finden Sie hier unter der Rubrik Formulare.

Müssen Nachweise der Mittelverwendung erbracht werden?

Im Folgejahr des Förderjahres muss ein detaillierter Verwendungsnachweis eingereicht werden. Die Kosten sollen transparent dargestellt werden. Das Formular erhalten Sie bei den Ansprechpartner:innen der federführenden Gesetzlichen KrankenVersicherung (GKV) Ihres Bundeslandes. Beispielhaft können Sie sich auf der Seite des vdek Saarland das Formular ansehen: Musterformulare § 39d SGB V

Die fördernde Stelle = federführende GKV hat nach § 8 Satz 4 der Förderrichtlinie das Recht weitere Unterlagen einzusehen, die mit der Förderung in Zusammenhang stehen. Insbesondere was die Personalkosten betrifft, reichen Sie die Unterlagen bitte datenschutzkonform ein. Wenden Sie sich bei allen Fragen des Antrags- und Nachweisverfahrens an Ihre entsprechenden Ansprechpartner:innen der GKV. Diese finden Sie hier unter der Rubrik Formulare.

Warum benötigt die Krankenkasse diese Nachweise?

Es handelt sich um eine finanzielle Förderung aufgrund eines Gesetzes im Sozialgesetzbuch V,  der eine Förderrichtlinie zugrunde gelegt wurde vom Spitzenverband der Gesetzlichen Kranken-Versicherung. Die GKV ist dadurch verpflichtet, die zweckbestimmte Mittelverwendung zu überprüfen (§ 8). Dazu wurde für das Antragsverfahren ein entsprechender Verfahrensweg festgelegt, und durch das föderale System in Deutschland einigten sich die Gremien der GKV auf Länderebene, wer federführender Ansprechpartner des jeweiligen Bundeslandes ist.

Primär handelt es sich dabei um eine in der Richtlinie genannte, vom Fördermittelempfänger rechtsgültig zu unterzeichnende tabellarische Belegübersicht über Einnahmen und Ausgaben zu Personal- und Sachkosten der Netzwerkkoordination. Die Landesverbände der GKV stellen dazu Muster zur Verfügung. Die fördernde Stelle = federführende GKV hat nach § 8 Satz 4 das Recht weitere Unterlagen einzusehen, die mit der Förderung im Zusammenhang stehen. Wenden Sie sich bei allen Fragen des Antrags- und Nachweisverfahrens daher an Ihre entsprechenden Ansprechpartner:innen. Diese finden Sie für die Region Südwest hier unter der Rubrik Formulare.

Gerne können Sie auch dabei Unterstützung erhalten, sprechen Sie mich gerne an. Meine Kontaktdaten finden Sie auf der Startseite

Benötigt auch die Kommune Verwendungsnachweise?

Ob und inwieweit die Kommune oder Stadt einen Nachweis der Mittelverwendung benötigt und fordert, ist regional sehr unterschiedlich und davon abhängig, inwieweit dies im Haushalt der Kommune nachgewiesen werden muss - grundsätzlich gilt die Förderrichtlinie mit dem Nachweisverfahren ausschließlich für die GKV. Am besten klären Sie dies bereits in den ersten Gesprächen mit der kommunalen Stelle, die für die Förderung zuständig ist.