Antworten: Netzwerkkoordination
Hier stehen Antworten zur Netzwerkkoordination im Fokus
Was genau sind die Aufgaben der Netzwerkkoordination?
Die Aufgaben der Netzwerkkoordination sind in den Regularien der Förderrichtlinie explizit beschrieben. Maßgeblich ist das Neutralitätsgebot, die gleichwertige Einbeziehung jedes Kooperationspartners, die Funktion als zentrale/r Ansprechpartner:in und Moderator:in des Netzwerks. Ausführliche Informationen finden Sie hier unter der Rubrik Aufgaben und Kompetenzen.
Ist die Netzwerkkoordination weisungsbefugt?
Die Netzwerkkoordination dient als zentrale Schnittstelle und ist in der Ausübung ihrer Aufgaben primär nicht weisungsbefugt gegenüber den Kooperationspartner:innen im Rahmen der Tätigkeiten, die diese ausüben.
Da die am Netzwerk beteiligten Akteurinnen und Akteure sich durch die schriftliche Kooperationsvereinbarung verbindlich zur Zusammenarbeit verpflichten (vgl. Förderrichtlinie, § 3 Satz 6) kann die Netzwerkkoordination zur Erfüllung ihrer Aufgaben sich auf diese berufen. Beispiele: Teilnahme an Netzwerkkonferenzen, Beteiligung bei der Öffentlichkeitsarbeit und öffentlichen Veranstaltungen u.v.m.
Je nachdem, wie Sie Ihr regionales Netzwerk gestalten, zum Beispiel in einer Rechtsform als Verein o.ä., mit entsprechender Satzung und/oder mit der Einrichtung einer Steuerungsgruppe kann diese zentrale Rolle in Ihrem Netzwerk individuell ausgestaltet werden.